Skip to main content

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

für Leistungen von PHOTOWRK® – Jens Hampe Photography

I. ALLGEMEINES

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Als sein Eigentum darf der Fotograf über die Verwendung jeglichen Bildmaterials zum Zweck der Eigenwerbung verfügen, auch wenn Nutzungsrechte an den Kunden übertragen worden sind.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäss, vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen.

III. NUTZUNGSRECHTE

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur die vereinbarten, in der Rechnung benannten Nutzungsrechte.
  2. Sämtliche Nutzungsrechte fallen zuzüglich zum Honorar an (Ausnahme: Rechte zur privaten Nutzung, die im Honorar enthalten sind).
  3. Mit der Lieferung wird lediglich das vereinbarte und bezahlte Nutzungsrecht übertragen.
  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
  5. eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
  6. jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  7. die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
  8. jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
  9. jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  10. die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  11. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  12. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Sind Fotos laut Rechnung für PR-Zwecke aufgenommen worden, dürfen diese selbstverständlich zur Berichterstattung an die Medien weitergegeben werden.
  13. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild („Foto: Jens Hampe – PHOTOWERK.eu“).
  14. Zur rechtssicheren Verwendung von Fotos, auf denen Personen gezeigt werden, wird Jens Hampe vor der Foto-Produktion individuelle Freigabeerklärungen dieser Personen einholen. Ohne diese Freigabe kann die Person nicht fotografiert werden. Gleiches gilt für die Abbildung von Objekten, für die vor der Foto-Produktion eine Freigabeerklärung vorliegen muss. Wird die Unterzeichnung einer Freigabeerklärung seitens der abgebildeten Person oder des Auftraggebers verweigert, die Produktion jedoch dennoch durchgeführt, so ist allein der Auftraggeber für eventuelle Forderungen seitens des Rechteinhabers (Person oder Eigentümer) verantwortlich.
  15. Eingeräumte Lizenzen gelten, soweit nicht anders bezeichnet, als „einfache“, nicht-exklusive Lizenz. D.h. Jens Hampe ist berechtigt, die produzierten Fotos jederzeit an Dritte zu lizenzieren. Eine exklusive Lizenz, die dies ausschließt, ist aufpreispflichtig.
  16. Die Verwendung von lizenziertem Bildmaterial auf Social Media Websites ist grundsätzlich gestattet. Allerdings dürfen dafür ausschließlich Dateien mit einer Kantenlänge bis maximal 2048px verwendet werden, die zusätzlich das Logo von Jens Hampe – PHOTOWERK.eu als Wasserzeichen enthalten. Entsprechende Dateien werden auf Wunsch kostenfrei bereitgestellt.

IV. HAFTUNG

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
  2. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
  3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V. HONORARE

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht des Vergütungstarifvertrags Design (AGD/SDSt). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Das Honorar gilt nur für die Erstellung der Fotos im beauftragten Umfang sowie die professionelle Auswahl der Motive, routinemässige Optimierungen der Bilddaten und Bereitstellung der Fotos für den Kunden (siehe Ziff.III 3. oder 2. AGB). Nutzungsrechte oder Lizenzen werden gesondert honoriert, dies ist schriftlich zu vereinbaren.
  3. Eine Ausnahme stellt der als „Honorar inklusive Smart Buy-out“ (kurz „Smart Buy-out“) bezeichnete Paketpreis dar. Dieser summiert das Produktionshonorar und die unbegrenzten, nicht-exklusiven Nutzungsrechte. Mit „Smart Buy-out“ verkaufte Fotos dürfen zeitlich und geografisch uneingeschränkt genutzt werden, auch die Art der Verwendung ist nicht beschränkt. Die Weitergabe an Medien zu PR-Zwecken ist gestattet. Die Sublizenzierung (die kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte) ist wie immer ausgeschlossen.
  4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Reisekosten enthalten sowohl eine Pauschale pro gefahrenem Kilometer (derzeit netto EURO 0,60/km), als auch die Berechnung der aufgewendeten Zeit (es wird der ½ Stundensatz angewendet).
  6. Das Honorar gemäß Ziff.V.1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Lizenz-Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
  7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VI. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS

  1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen ist ein Belegexemplar. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
  2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
  3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VII. VERTRAGSSTRAFE, BLOCKIERUNG, SCHADENSERSATZ

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
  3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
  4. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII. ALLGEMEINES

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel (Schleswig-Holstein)